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Autorin: Rahel Weingärtner

Seiten: 210

Erscheinungsjahr: 2017

ISBN: 978-3-86293-537-6

€ 29,00
incl. MwSt.


Die Strafaussetzung zur Bewährung ebnet dem Straftäter den Weg zurück in die Gesellschaft und bietet ihm so eine zweite Chance, sich künftig legal zu verhalten. Fraglich ist aber, was er tun muss, damit die Gesellschaft bereit ist, ihm eine solche Chance zu gewähren, und ob ihm dabei Reue und Sühne abverlangt werden können. Besonders deutlich stellt sich das Problem, wenn er schwerste Schuld auf sich geladen hat. § 57a StGB bestimmt, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nur dann ausgesetzt werden kann, wenn bei positiver Kriminalprognose auch die besondere Schwere der Schuld eine Weitervollstreckung nicht gebietet. Mit der  Schuldschwereklausel tritt eine zusätzliche Voraussetzung neben die positive Kriminalprognose, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand von Kontroversen war und deren Sinnhaftigkeit bis heute diskutiert wird. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin, ob Reue und Tataufarbeitung im Vollzug die Voraussetzungen der Schuldschwereklausel beeinflussen können.

Rahel Weingärtner wurde 1985 in Wiesbaden geboren. Nach dem Abitur in Brüssel im Jahr 2003 studierte sie Rechtswissenschaften in Potsdam, Paris, Leiden und Bremen. Im Anschluss absolvierte sie das Referendariat mit Stationen in Göttingen, Berlin und Hamm. Von 2014 bis 2016 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft bei Professor Dr. Thomas Feltes an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Frühjahr 2016 ist sie als Richterin in Rheinland-Pfalz tätig.