cover bs 26

 

Autorin: Andrea Wiesener

Seiten: 220

Erscheinungsjahr: 2014

ISBN: 978-3-86293-528-4

vergriffen; kostenloser download hier

 

Die Vorschrift des § 37 JGG beinhaltet seit 60 Jahren die Forderung, dass Jugendrichter und Jugend-staatsanwälte „erzieherisch befähigt“ sowie „in der Jugenderziehung erfahren sein sollen“. Bisher ist es jedoch weder gelungen, diese Qualifikation näher zu spezifizieren noch sie als verbindliche Regelung in Kraft zu setzen. Gegenstand dieser Arbeit ist eine Auseinandersetzung mit den §§ 36, 37 JGG nach der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013, bei der u.a. der Zweck verfolgt wurde, die Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte zu erhöhen sowie verbindlicher auszu-gestalten. Aufgezeigt wird, welche rechtlichen Hinderungsgründe dem Vorhaben entgegenstanden und durch welche praktischen Alternativen der hinter dem Gesetzesvorhaben stehende Gedanke umgesetzt werden kann.

Andrea Wiesener wurde 1976 in Göttingen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der Ruhr-Universität Bochum. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen. Darüber hinaus absolvierte sie an der Ruhr-Universität Bochum den Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“. Seit Anfang 2006 arbeitet sie als Syndikusanwältin in der Rechtsabteilung eines Essener Großkonzerns.